Rechtsprechung
LG Potsdam, 10.06.2021 - 21 Qs 28/21 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,21956) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Burhoff online
Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Bestellungsvoraussetzungen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.07.2009 - 1 StR 344/08
Antrag auf nachträgliche Bestellung eines Verteidigers für die …
Auszug aus LG Potsdam, 10.06.2021 - 21 Qs 28/21
Zwar soll eine rückwirkende Bestellung eines Pflichtverteidigers, die nach früherer Rechtslage unzulässig und unwirksam war (vgl. BGH, NStZ-RR 2009, 348;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Auflage, § 142 Rn. 19 m.w.N.), nach der Neukonzeption der §§ 140 ff. StPO (Gesetz zur Neuregelung der notwendigen Verteidigung vom 10. Dezember 2019) zulässig sein, wenn trotz Vorliegens der Voraussetzungen der §§ 140, 141 StPO über den Antrag auf Pflichtverteidigerbestellung nicht entschieden oder wenn der Antrag ohne Begründung abgelehnt wurde (…vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 142 Rn. 20).